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Derzeit verfügbare Finanzierungen

Sz arredamenti weist darauf hin, dass im FVG für kommerzielle/touristische Einrichtungen die Möglichkeit besteht, eine Kapitalfinanzierung in Höhe von 50 % der Intervention zu erhalten, die Folgendes umfasst
1. Modernisierungs-, Erweiterungs-, Renovierungs- und außerordentliche Instandhaltungsarbeiten, Kauf von Mobiliar, Ausrüstung und Instrumenten (auch für Zahlungen mit elektronischem Geld und für den elektronischen Handel), innovative Videoüberwachungs- und Sicherheitssysteme und zur Steigerung der Energieeffizienz gemäß Artikel 7 des Präsidialerlasses 35/2017
2. Anpassung von Strukturen und Einrichtungen an die Vorschriften zur Brandverhütung, Unfallverhütung, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung gemäß Art. 8 des Präsidialdekrets 35/2017.
3. Anschaffung und Aktivierung digitaler Technologien und damit verbundene Personalschulung (für weitere Einzelheiten wird auf die Durchführungsverordnung verwiesen) gemäß Artikel 9 bis des Präsidialerlasses 35/2017.
4. Erwerb von Fahrzeugen und Warenumschlaggeräten gemäß Artikel 13 des Präsidialerlasses 35/2017.
Der Antrag kann für einen einzigen Vorgang und für einen einzigen Standort oder eine örtliche Einheit gestellt werden.
Auch Ausgaben, die bereits vor dem 1. Januar 2023 getätigt wurden, sind bis zu einer Höhe von 50 % der Gesamtinvestition förderfähig.
Wir als Sz arredamenti können Ihnen bei der Beantragung von Fördermitteln behilflich sein, indem wir eine Projektskizze mit dem entsprechenden Kostenvoranschlag erstellen, der für den Erhalt der Fördermittel erforderlich ist.